INFO & AKTUELLES

Reiserecht

Geld zurück bei Reisemängeln - Kurze Fristen beachten!


Wenn der Urlaub zum Albtraum wird, ist ein schnelles Handeln erforderlich. Der Reisende muss vor Ort Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen sollte an die örtliche Reiseleitung gerichtet werden und zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen. Alle Mängel der Reise sollten möglichst genau beschrieben und dokumentiert werden. Wenn die Reiseleitung nicht erreichbar ist, sollte das Abhilfeverlangen vorsorglich direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden, denn eine Rüge beim Hotelpersonal wird in der Regel nicht als ausreichend angesehen. Wenn keine Mängelrüge vor Ort erfolgt, verliert der Reisende seine Ansprüche, es sei denn, dass den Reisenden kein Verschulden an der Nichtanzeige trifft.



Nach § 651g Abs. 1 BGB ist die Geltendmachung von Abhilfe-, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen wegen Reisemängeln ausgeschlossen, wenn der Reisende seine Ansprüche nicht spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht hat. Nach Ablauf der Frist, können die Ansprüche nur noch erhoben werden, wenn die Frist unverschuldet versäumt wurde. Die Anspruchsgeltendmachung muss dem Veranstalter zugegangen sein und nicht dem Reisebüro, welches in der Regel nur als Vermittler tätig wurde.

Zu beachten ist weiterhin die kurze Verjährungsfrist des § 651g Abs. 2 BGB. Danach verjähren die Ansprüche des Reisenden nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach beendet sein sollte. Eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln ist gemäß § 651m BGB zwar grundsätzlich möglich, kann aber nicht in allgemeinen Vertragsbedingungen des Veranstalters verkürzt werden (so bereits BGH, Urteil vom 26. Februar 2009, Az.: Xa ZR 141/07).

Für alle Fragen rund ums Reiserecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Kontaktdaten:

Dr. Roger Blum
Ernst-Augustin-Straße 2
12489 Berlin

Tel.: (030) 46 72 40 57 0
Fax: (030) 46 72 40 57 9

Email: kanzlei@rechtsanwalt-blum.de
Internet: www.rechtsanwalt-blum.de

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Roger Blum - Ihre Kanzlei in der Nähe von Adlershof und Rudow

Der Sitz der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Roger Blum befindet sich am S-Bahnhof Adlershof auf dem Gelände des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts Berlin-Adlershof (WISTA) im Bezirk Treptow-Köpenick. Die Ortsteile Johannisthal, Altglienicke, Bohnsdorf, Köpenick, Alt- Treptow, Baumschulenweg, Grünau und Rudow sind in wenigen Minuten zu erreichen.



Wichtiger Hinweis: Der Artikel dient ausschließlich der allgemeinen und persönlichen Information. Er kann die individuelle Beratung und Beurteilung der Sach- und Rechtslage des konkreten Einzelfalls nicht ersetzen. Der Autor übernimmt auch keinerlei Gewähr und keine Haftung, die aus einer Verwendung der bereitgestellten Informationen resultieren. Der Autor gibt weder rechtliche noch steuerrechtliche Empfehlungen, mit denen eine Mandatsbeziehung begründet wird. Dessen ungeachtet sind sämtliche Informationen mit größter Sorgfalt und bestem Wissen und Gewissen erhoben und weitergegeben worden.


Das könnte Sie auch interessieren:

Geld zurück bei Reisemängeln Reisepreisminderung wegen Routenänderung bei einer Kreuzfahrt Fluggastrechte

startseite

formulare

info & aktuelles




Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Ernst-Augustin-Straße 2
(am S-Bahnhof Adlershof)
12489 Berlin

Telefon: (030) 467 240 57 0
Telefax: (030) 467 240 57 9

Website:
www.rechtsanwalt-blum.de

E-Mail:
kanzlei@rechtsanwalt-blum.de

RECHTSANWALT DR. ROGER BLUM | ERNST-AUGUSTIN-STRASSE 2 | 12489 BERLIN | TEL: (030) 467 240 57 0 | EMAIL: KANZLEI@RECHTSANWALT-BLUM.DE
Allgemeine Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Impressum